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Social Media Manager kennen sich nicht nur mit ihrer Zielgruppe, den einzelnen Netzwerken und gutem Content aus. Auch rechtliche Aspekte gehören zu ihrem Repertoire. Denn mit steigender Popularität von sozialen Medien spielen Urheberrecht & Co. hier eine zunehmend große Rolle.

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• Darf ich dieses Bild auf Facebook posten?
• Oder diesen Tweet in meinen Blogartikel einbinden?
• Und wie sieht es eigentlich mit dem Urheberrecht auf Pinterest aus?
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Viele
 Social Media Manager kennen diese Fragen vermutlich, denn nicht für alle Netzwerke oder Inhalte gibt es klare Regelungen darüber, was erlaubt ist und was nicht. Die Rechtslage ist dementsprechend komplex und nicht immer ganz durchsichtig. Um Licht ins Dunkel zu bringen, geben wir heute 5 praktische Tipps für den Alltag.

Rechtstipps für Social Media

1. Teilen von Fotos, Videos & Co.

Was das Teilen von Fotos in sozialen Netzwerken angeht, lautet Regel Nr. 1: Keine Veröffentlichung fremder Fotos ohne Zustimmung des Rechteinhabers – das gilt auch für Vorschaubilder. Text‑, Video- oder Audio-Content kann ebenfalls urheberrechtlich geschützt sein. Zwar ist die Rechtslage dahingehend noch nicht eindeutig geklärt, ob das Teilen auf Facebook auch immer einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt, dennoch sollte man sich gerade bei Fotos bereits im Vorhinein über die Lizenzen informieren. Ein geringes Risiko besteht hingehen bei Inhalten, die von Seiten über einen Sharing Button geteilt werden. Hier ist theoretisch davon auszugehen, dass die Empfehlungsfunktion bewusst eingesetzt wurde, um die Verbreitung zu unterstützen.

2. Rebloggen von Fotos

Netzwerke wie Tumblr, Pinterest und auch Instagram bieten ihren Nutzern die Möglichkeit, Fotoinhalte zu rebloggen. Durch diese Funktion, auch reposten genannt, können fremde Inhalte auf der eigenen Seite geteilt werden. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten: Ist der Content per Urheberrecht geschützt, sollte man vom Rebloggen die Finger lassen. Auch hier gilt es also, die Rechte nachzuprüfen und sich diese für den Fall der Fälle einräumen zu lassen.

3. Fremder Content

Wer haftet eigentlich für fremden Content, den ein Fan eines Unternehmens bspw. auf dessen Facebook-Seite postet? Auch hier ist die Rechtslage nicht ganz eindeutig. Es gilt jedoch der Grundsatz: Weiß der Seitenbetreiber nichts davon, kann er auch nicht dafür verantwortlich gemacht werden. In dem Moment, in dem der Seitenbetreiber den Inhalt mit einem Like versieht oder kommentiert, hat er ihn allerdings offiziell zur Kenntnis genommen.

4. Fan-Kauf auf Facebook

Gekaufte Facebooks-Fans bieten immer wieder Diskussionsstoff. Jenseits von moralische Aspekten stellen allerdings auch rechtliche Fragen. Die Sachlage sieht so aus: Gekaufte Fans können als Wettbewerbsverzerrung ausgelegt werden. Hier ist also Vorsicht geboten.

5. Impressumspflicht

Spätestens seitdem Facebook für Seiten ein eigenes Impressums-Feld im Infobereich integriert hat, ist die Impressumspflicht hinlänglich bekannt. Was weniger bekannt ist? Auch andere Unternehmenskanäle sind mit einem Impressum zu versehen. Bei XING gibt es zudem ein Impressumsfeld in persönlichen Profilen. Gerade Selbständige sind angehalten, dieses auszufüllen und sich so rechtssicher aufzustellen.

Übrigens: Social Media und Recht wird auch Thema des Lehrgangs zum Social Media Manager an der IHK Aachen sein. Anhand von Beispielen lernen die Teilnehmer, worauf man achten sollte und wie man rechtliche Stolperfallen auf Facebook, Twitter & Co. erfolgreich umgeht.

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Lehrgang zum Social Media Manager IHK Aachen
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