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Abmahnungen, Abmahnungen, Abmahnungen.” Oft genug scheinen rechtliche Stolperfallen die öffentlichen Wahrnehmung in Sachen Social Media Marketing zu dominieren. Dass rechtliche Aspekte mitentscheidend für den unternehmerischen Erfolg im Social Web sind, ist dabei selbstredend.

Aber ist denn wirklich auch alles selbsterklärend? Sicherlich nicht, denn Social Media Marketing ist komplex. Insofern gibt es auch kein allgemeingültiges Social Media Gesetz, welches jeden Fall abdeckt.

In der relativ neuen Marketingdisziplin verschmelzen sowohl alte als auch neue Kommunikations- und Werbestrategien. Die Zugänglichkeit von Informationen und deren Verbreitung in sozialen Netzwerken nimmt konsequent zu. Gleichzeitig verschwimmen persönliche und geschäftliche Daten. Hinzu kommt, dass nicht allein das Urheber- oder Wettbewerbsrecht beachtet werden müssen, sondern auch jede Social Media Plattform noch ihre eigenen Richtlinien vorgibt und spezielle Nutzungsbedingungen hat. Doch nichtsdestotrotz: Das Potenzial und die Reichweite von Social Media sind enorm. Als Unternehmen muss sich eben „nur” an ein paar rechtliche Spielregeln halten. So sollte man sich auf die Erfordernisse des Mitmachwebs einstellen.

Recht im Social Web

Um die juristische Feinheiten kennenlernen können, wird Jens Ferner  auf dem Social Media Day Aachen am 5. November 2013 über aktuelle Rechtsthemen referieren und die Fragen der Teilnehmer beantworten. Dabei wird nicht auf Paragraphen rumgeritten und mit imposantem juristischen Fachjargon aufgetrumpft, sondern für jedermann verständlich erklärt, wie Social Media sorgenfrei genutzt werden können. Denn Jens Ferner selbst nutzt Facebook und Twitter für seine Kanzlei und so wird er zeigen, dass das Web 2.0 mehr Chancen als Risiken eröffnet. Wir sind gespannt und freuen uns auf seinen Vortrag.